BauKG

Die Koordination von Bauarbeiten wird im BauKG (Bauarbeitenkoordinationsgesetz) sowie im § 8 ASchG (ArbeitnehmerInnenschutzgesetz) geregelt.

Das BauKG soll durch Koordinierung bei Vorbereitung und Durchführung von Bauarbeiten die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen erhöhen.

Erreicht soll dies dadurch werden, dass zum Beispiel gemeinsame Sicherheitseinrichtungen wie Gerüste oder Geländer so ausgebildet werden, dass sie zum Schutz von Arbeitnehmer/innen von verschiedenen Arbeitgeber/innen geeignet und im Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (neben anderen Maßnahmen) festgelegt werden.

Verantwortlich für die Umsetzung sind die Bauherren bzw. Projektleiter/innen und (beschränkt auf die jeweiligen Bauphasen) für ihren Aufgabenbereich die Koordinator/innen.

Wenn auf einer Baustelle gleichzeitig oder aufeinanderfolgend Arbeitnehmer/innen von zumindest zwei Arbeitgeber/innen beschäftigt werden, muss der Bauherr Koordinator/innen (Planungs- und Baustellenkoordination) bestellen. § 3 Abs 1 BauKG.

Die Firma perl.bau.consulting GmbH bietet sowohl die Leistungen des Planungskoordinators als auch des Baustellenkoordinators an. Die BauKG Leistungen werden von uns entweder direkt für Bauherren durchgeführt, eine Vielzahl von Projekten wurden bzw. werden in Kooperation mit der Fa. FCP – Fritsch, Chiari & Partner ZT GmbH durchgeführt.

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